Das Blumenabenteuer CBD geht weiter!

Das Blumenabenteuer CBD geht weiter!

 

Hallo Familie Kana! 

 

Heute treffen wir uns wieder, um ein wenig über die Zukunft von Mama Kana zu sprechen.

 

Entgegen unserer Ankündigung der letzten Tage sind CBD-Blüten weiterhin auf unserer Website www.mamakana.com erhältlich.


Seit nunmehr über zwei Jahren bemühen wir uns tagtäglich, Ihnen qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen anzubieten, und wir können uns nicht damit abfinden, dieses schöne Abenteuer zu beenden.


Zwar scheint Deutschland den Verkauf von Rohblumen an Verbraucher durch einen am 31. Dezember veröffentlichten Erlass tatsächlich verboten zu haben, doch gibt es heute keine rechtliche Rechtfertigung für dieses Verbot.

 

Hier sind die Gründe, die uns dazu veranlassen, unsere Tätigkeit rechtmäßig fortzusetzen.

 

I) Ein neuer Erlass, der das positive Recht nicht verändert.


Der kürzlich von der Regierung am 31. Dezember 2021 veröffentlichte Erlass bringt inhaltlich nichts, denn obwohl er den Verkauf der Blüten von CBD an Verbraucher ausdrücklich verbietet, war dieser bereits implizit durch den Erlass vom 22. August 1990 verboten , der nur den Verkauf von Fasern und Samen, nicht aber von rohen Blüten erlaubte.


Dieses Verbot, ob implizit oder explizit, steht jedoch im Widerspruch zu den europäischen Texten und deren Anwendung durch den Gerichtshof der Europäischen Union.



II) Das französische Verbot von CBD-Blüten verstößt gegen das Recht der Europäischen Union.

der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied am 19. November 2020, dass Deutschland die Vermarktung von Cannabidiol (CBD) nicht verbieten kann, ohne gegen das Recht der Europäischen Union zu verstoßen.


Der Gerichtshof erinnerte bei dieser Gelegenheit daran, dass CBD, das natürlich in der Hanfpflanze, auch Cannabis sativa genannt, vorkommt, " keine keine psychotrope oder schädliche Wirkung auf die menschliche Gesundheit hat".

Im Gegensatz zu seinem bekannten Gegenstück, dem THC, macht CBD nicht "high", wovon sich die breite Öffentlichkeit allmählich zu überzeugen beginnt.


In seinem Urteil beruft sich der EuGH auf "...
den freien Warenverkehr ", ein Grundprinzip des Rechts der Europäischen Union, das "... einer nationalen Regelung entgegensteht " die so restriktiv ist wie die der Deutschland, " da das fragliche CBD [...] nicht als Betäubungsmittel betrachtet werden kann ".

Das Recht der Europäischen Union genießt jedoch grundsätzlich Vorrang vor dem innerstaatlichen französischen Recht. Darüber hinaus ist es im innerstaatlichen Recht direkt anwendbar.


Es sind diese beiden Grundsätze des Vorrangs und der direkten Wirkung, die das Verbot der Blume von CBD als rechtswidrig erscheinen lassen.


Da der Erlass vom 31. Dezember 2021 nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, ist er schlichtweg nicht anwendbar.

 

III) Der Kassationshof bestätigt die Anwendung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs auf Blumen von CBD

 

In einem Urteil vom 23. Juni 2021 erinnern die Richter des Kassationsgerichtshofs daran, dass der Grundsatz des freien Warenverkehrs " einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Vermarktung von Cannabidiol verbietet. (CBD) das in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt wurde, wenn es aus der gesamten Cannabis-Sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen extrahiert wird. ".

Die Strafkammer, die hier fast wörtlich die Argumentation des Gerichtshofs der Europäischen Union übernimmt, geht noch weiter, da sie diese Argumentation auch auf die Blüten von CBD ausdehnt, wo die Richter des EuGH nur allgemein auf CBD verwiesen hatten.

In einem Urteil vom 15. Juni 2021 hatte die Strafkammer des Kassationsgerichtshofs darüber hinaus Gelegenheit, zu entscheiden.e urteilen:

Einerseits, dass die Vermarktung von Produkten, die Cannabidiol (CBD) enthalten, nicht verboten werden kann, wenn es keinen Beweis dafür gibt, dass diese Produkte CBD (Blüten CBD, Harze CBD, Pollen CBD Öle CBD, etc.) in die Kategorie der Betäubungsmittel fallen.

Zum anderen, dass der Verkauf von CBD-Blüten mit niedrigem THC-Gehalt auf Deutschland keinen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz darstellt, wenn die CBD-Blüten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig hergestellt wurden.

Diese Position wurde erst kürzlich vom Verfassungsrat bestätigt, der CBD aus der Kategorie der Betäubungsmittel ausschließt.



IV) Der Verfassungsrat schließt CBD aus der Kategorie der Betäubungsmittel aus


In seiner Entscheidung vom 7. Januar 2022 stellte der Verfassungsrat klar, dass " der Begriff der Betäubungsmittel psychotrope Substanzen bezeichnet, die sich durch ein Abhängigkeitsrisiko und gesundheitsschädliche Anstrengungen auszeichnen ", was gemäß dem Gutachten der WHO vom Juni 2018, dem Urteil des EuGH vom 19. November 2020 und den Urteilen des Kassationsgerichtshofs vom 15. und 21. Juni 2021 die CBD ausschließt.


Aus all den oben genannten Gründen und angesichts der vielen Unterstützungsbotschaften, die sie erhalten hat, hat Mama Kana beschlossen, das Abenteuer fortzusetzen.

Es ist also weiterhin möglich, die Blumen CBD zu bestellen, die sie sorgfältig und liebevoll ausgewählt hat und die sie allen Widrigkeiten zum Trotz weiterhin in ganz Europa verteilen wird.

Der kürzlich zugelassene Höchstgehalt von 0,3 % THC wird selbstverständlich strikt eingehalten.

 

Unsere Blumen CBD sind keine Psychopharmaka, also ... The show must go on!

 

Bis bald für neue News!

Weitere Informationen zu CBD-Blüten : 

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